Unsere Clubsatzung

 

Liebe Knobelbrüder.

Diese Anordnungen sind unumgänglich!

Diese Ankündigung vorab, um Eure Aufmerksamkeit zu erlangen.

Das Verhalten einiger Mitglieder ließ im letzten Jahr schwer zu

wünschen übrig und störte den Clubbetrieb erheblich!

Aus diesem Grund wurde diese Clubsatzung erstellt.

KRANKHEITSFALL:

Krankheit ist keine Entschuldigung den Trainingsabenden fernzubleiben.

Auch nicht mit ärztlichem Attest!

Wer in der Lage ist, einen Arzt aufzusuchen, kann auch zum Training kommen!

Also Bitte!

WOHNUNGSWECHSEL:

Diese Unsitte ist ab sofort untersagt!

Unser Club legt großen Wert darauf, dass unsere Mitglieder einen

festen Wohnsitz haben, den man auch immer wiederfindet,

wenn dort Feierlichkeiten stattfinden.

Herumvagabundieren wird zukünftig mit Rückstufung in den Skatclub "Zubel Jungs"bestraft! .

Hier wird gnadenlos durchgriffen!

Also Bitte!

ABWESENHEIT ZWECKS EINER OPERATION:

Diese Abwesenheit kann nicht hingenommen werden!

Schlagt Euch Operationen aus dem Kopf!

Ihr benötigt alle Körperteile um im Cluballtag zu bestehen.

Das Entfernen auch nur eines Einzigen würde Euch zu sehr schwächen!

Ihr seid „komplett“ in den Knobelclub eingetreten

und so wollen wir Euch auch behalten!

„Reparaturen“ an knobelwichtigen Organen kann man von Donnerstag

bis Dienstag durchführen lassen!Notfalls ambulant!

Zusätzlicher Vorteil: nach dem Mittwochstraining kann die teure Narkose wegfallen, da Ihr noch betäubt seid!

Also Bitte!

URLAUBSABWESENHEIT:

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen,dass hierfür bereits genaue Regelungen bestehen!Noch einmal für Alle:Nur wenn alle zur Mitreise geladen werden, besteht hier eine Chance auf Genehmigung! Allen anderen Simulanten von „Urlaubsreife“ kann nur die Durchführung von „6-Tage Fahrten“ genehmigt werden Möglicher Zeitraum: siehe „Operationen“! Falls durch gewisse Umstände eine rechtzeitige Rückreise nicht möglich sein droht die Rückstufung in den Skatclub „Zubel Jungs“

Also Bitte!

EIGENER TODESFALL:

Hier dürft Ihr mit unserem Verständnis rechnen!

Wenn Ihr zwei Wochen vorher schriftlich Bescheid gebt!

Diese Zeit ist unbedingt erforderlich,

um ein Ersatzmitglied anzuwerben und anzulernen!

Auch die Einarbeitung in Eurem Testament aller Knobelbrüder sollte nicht

vergessen und noch gemeinsam notariell geregelt werden!

Die Beschaffung von „kostengünstigen“ Blumen und Kränzen sollte

die Knobelkasse soweit entlasten, dass den trauernden Knobelbrüdern die

Möglichkeit einer Trauerfeier bei „Zubel“ nicht genommen wird.

Bei später erwiesenem „Scheintot“ wird eine Nachreise

auf eigene Kosten befürwortet

NEIN: ANGEORDNET!

Die Anreise hat selbstverständlich „per pedes“ also

„zu Fuß“ zu erfolgen,

was „Wiederauferstandenen“ problemlos möglich sein sollte!

Das dabei eingesparte Reisegeld wird beim Eintreffen bei „ Zubel“

unaufgefordert der Knobelkasse zugeführt!

Die „Trauerfeier“ muss ja dann unmittelbar in einer „Kornparty“

und ein anschließendes „Freudenfest“ umgewandelt werden!

Prost!

Besucherzaehler

Countdown