1. Warnhinweis zu Inhalten

Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Allein durch den Aufruf der kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande, insoweit fehlt es am Rechtsbindungswillen des Anbieters.

2. Externe Links

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

3. Urheber- und Leistungsschutzrechte

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

4. Besondere Nutzungsbedingungen[1]

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.


 



Sie nutzen Google Analytics oder Adsense? Sie haben das FACEBOOK "Gefällt mir"-Plugin eingebaut? Bitte beachten Sie unsere Ausführungen am Seitenende zum Datenschutz.

 

Anmerkungen zum Disclaimer für Ihr Impressum:

[1] zu "4. Besondere Nutzungsbedingungen":

 

Wenn man die Vielzahl der Nutzungsmöglichkeiten und Angebote auf einer Website bedenkt, ist es nur zu empfehlen, für die jeweiligen speziellen und vor allem ggf. auch kostenpflichtigen Nutzungen und Angebote (z.B. Shops, Foren, Free-E-Mail, Newsletter oder Branchenbücher) auch spezielle Nutzungsbedingungen bzw. AGB zu verwenden! Denn in diesem Falle kommt es sehr schnell zu einem Vertrag mit weiteren gesetzlichen Informationspflichten. Werden solche speziellen Angebote nicht angeboten, kann man ggf. auch Nr. 5 weglassen.

 


Rechtliche Erwägungen zu einem Disclaimer - Muster

I. Was ist überhaupt ein Disclaimer?

Der Begriff "Disclaimer" kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt "Verzichtserklärung bzw. Dementi". Im Internet wird dieser oft mit einem sog. "Haftungsausschluss" gleichgesetzt. Vorliegend wird ein Disclaimer jedoch nicht nur als reiner "Haftungsausschluss" betrachtet, sondern als eine Art rechtliches Werkzeug, mit dem man bestimmte rechtliche Punkte seiner Webseite regeln bzw. womit man auf bestimmte "Gefahren" hinweisen kann. So bietet ein Disclaimer auch die Möglichkeit festzulegen, ob man Werbung per E-Mail von Jedermann empfangen mag oder ob man seine Homepageinhalte Jedermann zur Verfügung stellen möchte (z.B. per GNU-Lizenz). Darüber hinaus kann man hierbei gleich Informationen zum Datenschutz unterbringen (vgl. hierzu § 13 Abs. 1 TMG, wonach man den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorganges informieren muss.). Des Weiteren sollte man als Website-Betreiber natürlich immer auch an ein Impressum denken.

1. Disclaimer: Nutzung einer Homepage - Vertrag oder Gefälligkeit?

Dabei stellt sich als erstes die Frage, ob ein allgemeiner Disclaimer ausschließlich als vertraglicher Haftungsausschluss gestaltet werden sollte. Denn ob überhaupt ein Vertragsverhältnis durch die Nutzung einer Webseite zwischen dem "Surfer" (Nutzer) und dem Homepage-Betreiber (Anbieter) zustande kommt, hängt vom Einzelfall ab. Teilweise könnte man bei der Nutzung von kostenlosen Online-Datenbanken (Inhalten) oder auch beim kostenlosen Download von bestimmten Dateien oder von Software die Ansicht vertreten, dass dies entsprechend einer Leihe (§§ 598 ff. BGB) behandelt werden müsste und wenn dann jemand die Daten speichert oder abruft, könnte dies als (konkludente) Schenkung zu qualifizieren sein. Meines Erachtens kommt jedoch mangels Rechtsbindungswillen insbesondere bei kleineren kostenlosen privaten Homepages keinerlei Vertragsverhältnis hinsichtlich der Nutzung z.B. der kostenlosen und freien Datenbanken (Inhalte) zwischen dem Anbieter und Nutzer zustande. Denn in diesem Falle ist eher von einer reinen Gefälligkeit auszugehen. Das gleiche könnte man aber auch annehmen, wenn eine kommerzielle Website sehr viele Zugriffe hat, weil sich der Anbieter sicherlich nicht gegenüber jedem unbekannten Nutzer rechtlich binden möchte. Dabei mögen auch die rechtliche Ausgestaltung und die wirtschaftliche Bedeutung der Nutzung bei der Annahme eines Rechtsbindungswillens eine Rolle spielen. Gibt es also kein Vertragsverhältnis, gibt es auch keine vertraglichen Ansprüche gegen den Anbieter. Anders kann man dies meines Erachtens beispielsweise bei der kostenlosen Nutzung der auf der Homepage des Anbieters evtl. zusätzlich vorhandenen Foren, Chats, Free-E-Mail-Dienste und Branchenbüchern sehen, weil hierbei viel eher ein Austausch von Leistungen stattfindet. Hinsichtlich dieser Inhalte sollten jeweils spezielle Nutzungsbedingungen bzw. AGB verwendet werden. Hat man sogar kostenpflichtige Inhalte auf seiner Homepage sind auf jeden Fall speziell darauf zugeschnittene und anwaltlich entworfene AGB zu empfehlen.

2. Disclaimer: Mitverschulden durch Warnhinweise

Darüber hinaus kann ein deutlicher Warnhinweis in einem "Disclaimer" unabhängig von dem Bestehen eines Vertragsverhältnisses den Nutzer der Webseite ggf. "bösgläubig" machen, wodurch sich ein Mitverschulden des Nutzers ergeben könnte. Dies setzt jedoch voraus, dass der Nutzer die Umstände einer möglichen Gefährdung erkennen konnte und der Warnhinweis entsprechend hervorgehoben und sichtbar war. Der angesehene Internetrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren hält dabei in seinem neuesten Praxis-Lehrbuch "Internet- und Kommunikationsrecht" vor allem einen deutlichen Warnhinweis im Hinblick auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte einer Webseite für wichtig (Vgl. Hoeren, Internet- und Kommunikationsrecht 2008, Rdnr. 706).

3. Disclaimer: Keine Haftung für Links?

Oft wird ein Disclaimer als Mittel zur Begrenzung der Haftung für externe Links verwendet. Dabei findet man häufig als Zitat das Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgericht Hamburgs in etwa der Form:

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.

Solch eine pauschale Distanzierung schadet nach einigen Auffassungen sogar mehr als sie nützt, da sie vor Gericht als Indiz eines bestimmten Unrechtsbewußtseins gelten könnte.(1) Eine pauschale Distanzierung sollte daher vermieden werden. Rechtlich ist die Freizeichung von der Haftung für externe Links nicht geklärt. Ein Hinweis, dass es sich bei den externen Inhalten bzw. Links um Angebote Dritter handelt, kann zumindest eine inhaltliche Abgrenzung von den fremden und eigenen Inhalten bewirken. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei auch die objektiven Umstände wie die äußere Gestaltung der Website und die inhaltliche Einbeziehung der Links bzw. Inhalte geschieht (z.B. per Frames, Deeplink, Linkliste, Quelle im Artikel). Dabei kann auch schon die Angabe des Datums auf der Homepage zum Zeitpunkt der Linksetzung vorteilhaft sein, um ggf. nachweisen zu können, dass verlinkte Inhalte zum Zeitpunkt der Verlinkung noch nicht rechtswidrig waren. Insoweit ist auch umstritten, ob trotz Überprüfung beim Setzen des Links eine weitere Nachforschungs- bzw. Überprüfungspflicht besteht.(2) Daher sollte man wohl zur Sicherheit doch in bestimmten Abständen seine Links kontrollieren. Denn der Hinweis, man habe keinen nachträglichen Einluss mehr hinsichtlich der Änderungen auf den gelinkten Seiten, könnte nicht ausreichend sein, da man damit wiederum im Grunde kundtut, dass man die geänderten und nun ggf. rechtswidrigen Inhalte doch akzeptiert bzw. duldet. Solidarisiert man sich sogar als Webseitenbetreiber mit rechtswidrigen Inhalten eines Dritten durch ein Linksetzen, so haftet man in jedem Fall für die gelinkten Inhalte als wären dies die eigenen. Externe Links zu rechtswidrigen Inhalten sollten immer unverzüglich gelöscht werden.

Bundesverfassungsgericht sieht die Linkhaftung durch die Gerichte als nicht geklärt an

Im Rahmen des sog. Heise-Prozesses im Jahre 2007 über die Haftung für den im Rahmen eines Berichts geschalteten Links auf eine Webseite, wo Software zu finden war, mit der man Kopierschutz knacken konnte, hat das BVerfG bei der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags ausgeführt, dass die Reichweite der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für Hyperlinks bisher durch die Rechtsprechnung nicht geklärt sei. Außerdem sei auch der Umfang der Haftung für die Einbindung von Links in redaktionellen Berichten und eine etwaige Verantwortlichkeit nach presserechtlichen Grundsätzen vom BGH bislang nicht ausgeurteilt worden.
(BVerfG, Beschluss vom 03.01.2007, 1 BvR 1936/05.)

Sie werden aufgrund dieser unklaren Rechtslage verstehen, dass wir keine Haftung dafür übernehmen können, dass Sie sich als Anbieter durch die Übernahme unseres Disclaimer-Musters von der Verantwortung für gelinkte Inhalte Dritter freizeichnen können.

4. Disclaimer "eindeutig gestalten", "als erst aufzufassen" und "tätsächlich beachtet"

Eine Haftungsbeschränkung kann ansonsten nur im Verhältnis des Websiteanbieters zu den Nutzern der Homepage erfolgen. "Disclaimer" sind daher gegenüber Dritten (= keine Nutzer der Website, sondern z.B. Rechteinhaber nach dem UrhG) wirkungslos, wenn hierdurch die Haftung des Websiteanbieters für die eigenen Inhalte ausgeschlossen werden soll.
Dabei sind die Voraussetzungen eines Disclaimers eine Frage des Einzelfalls und richten sich vor allem wie oben unter I. 1. dargelegt auch nach der Art der abrufbaren Inhalte. Insbesondere kommt es dabei auf die Ausgestaltung der Webseite an und ob der Hinweis auf den "Disclaimer" entsprechend der Rechtsprechung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen worden ist. Danach muss der Nutzer zumindest den "Disclaimer" vor Nutzung der angebotenen Inhalte kennen und dieser deutlich hervorgehoben sein. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2006 entschieden, dass ein wirksamer Disclaimer eindeutig gestaltet, aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Anbietenden auch tatsächlich beachtet werden muss.(3) Denkbar wäre hierbei, dass man den Disclaimer in sein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum einfügt und dann zur Sicherheit anstatt der Bezeichnung "Impressum" die Kombination "Impressum/Disclaimer" verwendet. Natürlich kann man auch den Disclaimer separat entsprechend in hervorgehobener Weise von jeder Seite verlinken.

II. Urheber- und Leistungsschutz im Disclaimer?

Auf Urheber- und Leistungsschutzrechte muss grundsätzlich nicht hingewiesen werden, weil diese unabhängig von einem solchen Hinweis entstehen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass man so die Rechte gegenüber Dritter besonders regelt. Hierbei könnte man z.B. für die Gestattung der Nutzung die bekannte GNU-Lizenz oder das Shareware-Prinzip anführen; neuerdings ist auch die sog. "CC"-Lizenz, Creative Commons im Kommen. Dies erscheint aber nur sinnvoll, wenn man eine weite Verbreitung seiner Inhalte wünscht. Andererseits könnte man aber auch die Nutzung weitgehend untersagen (vgl. § 53 UrhG). Unabhängig davon kann durch einen Urheberhinwies die Vermutungsregel nach § 10 UrhG zugunsten des Verwenders greifen. Schadensersatzansprüche nach dem UrhG setzen auch ein Verschulden voraus. Durch einen Disclaimer zu Urheberrechten kann sich unter Umständen der unberechtigte Verwender nicht mehr auf seine Unwissenheit berufen.

III. Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung Vorlage finden Sie hier:

https://www.juraforum.de/datenschutzerklaerung-muster/


Diese sollte separat zu einem Disclaimer im Menü unter dem Anker „Datenschutz verlinkt werden.

 

Disclaimer - Quellen:

  1. Vgl. Über Sinn und Unsinn von Web-Disclaimern
    Vgl. Über den (Un-)Sinn von Disclaimern
    Vgl. Das Märchen vom Linkurteil
  2. Vgl. OLG München, Urteil vom 15.03.2002, Az: 21 U 1914/02
    Vgl. Anm. zum obigen Urteil des OLG München - "klassisches Fehlurteil"
  3. Vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2006, Az. I ZR 24/03

Stand: 25.05.2018 (se) - Disclaimer

Haftungsausschluss

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Datenschutz

Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 31.12.2019-311139179) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 zu erklären, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben.

Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erklärungen sehr technisch klingen, wir haben uns bei der Erstellung jedoch bemüht die wichtigsten Dinge so einfach und klar wie möglich zu beschreiben.

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Cookies

Unsere Website verwendet HTTP-Cookies um nutzerspezifische Daten zu speichern.
Im Folgenden erklären wir, was Cookies sind und warum Sie genutzt werden, damit Sie die folgende Datenschutzerklärung besser verstehen.

Was genau sind Cookies?

Immer wenn Sie durch das Internet surfen, verwenden Sie einen Browser. Bekannte Browser sind beispielsweise Chrome, Safari, Firefox, Internet Explorer und Microsoft Edge. Die meisten Webseiten speichern kleine Text-Dateien in Ihrem Browser. Diese Dateien nennt man Cookies.

Eines ist nicht von der Hand zu weisen: Cookies sind echt nützliche Helferlein. Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Genauer gesprochen sind es HTTP-Cookies, da es auch noch andere Cookies für andere Anwendungsbereiche gibt. HTTP-Cookies sind kleine Dateien, die von unserer Website auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Cookie-Dateien werden automatisch im Cookie-Ordner, quasi dem “Hirn” Ihres Browsers, untergebracht. Ein Cookie besteht aus einem Namen und einem Wert. Bei der Definition eines Cookies müssen zusätzlich ein oder mehrere Attribute angegeben werden.

Cookies speichern gewisse Nutzerdaten von Ihnen, wie beispielsweise Sprache oder persönliche Seiteneinstellungen. Wenn Sie unsere Seite wieder aufrufen, übermittelt Ihr Browser die „userbezogenen“ Informationen an unsere Seite zurück. Dank der Cookies weiß unsere Website, wer Sie sind und bietet Ihnen Ihre gewohnte Standardeinstellung. In einigen Browsern hat jedes Cookie eine eigene Datei, in anderen wie beispielsweise Firefox sind alle Cookies in einer einzigen Datei gespeichert.

Es gibt sowohl Erstanbieter Cookies als auch Drittanbieter-Cookies. Erstanbieter-Cookies werden direkt von unserer Seite erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von Partner-Webseiten (z.B. Google Analytics) erstellt. Jedes Cookie ist individuell zu bewerten, da jedes Cookie andere Daten speichert. Auch die Ablaufzeit eines Cookies variiert von ein paar Minuten bis hin zu ein paar Jahren. Cookies sind keine Software-Programme und enthalten keine Viren, Trojaner oder andere „Schädlinge“. Cookies können auch nicht auf Informationen Ihres PCs zugreifen.

So können zum Beispiel Cookie-Daten aussehen:

  • Name: _ga
  • Ablaufzeit: 2 Jahre
  • Verwendung: Unterscheidung der Webseitenbesucher
  • Beispielhafter Wert: GA1.2.1326744211.152311139179

Ein Browser sollte folgende Mindestgrößen unterstützen:

  • Ein Cookie soll mindestens 4096 Bytes enthalten können
  • Pro Domain sollen mindestens 50 Cookies gespeichert werden können
  • Insgesamt sollen mindestens 3000 Cookies gespeichert werden können

Welche Arten von Cookies gibt es?

Die Frage welche Cookies wir im Speziellen verwenden, hängt von den verwendeten Diensten ab und wird in der folgenden Abschnitten der Datenschutzerklärung geklärt. An dieser Stelle möchten wir kurz auf die verschiedenen Arten von HTTP-Cookies eingehen.

Man kann 4 Arten von Cookies unterscheiden:

Unbedingt notwendige Cookies
Diese Cookies sind nötig, um grundlegende Funktionen der Website sicherzustellen. Zum Beispiel braucht es diese Cookies, wenn ein User ein Produkt in den Warenkorb legt, dann auf anderen Seiten weitersurft und später erst zur Kasse geht. Durch diese Cookies wird der Warenkorb nicht gelöscht, selbst wenn der User sein Browserfenster schließt.

Funktionelle Cookies
Diese Cookies sammeln Infos über das Userverhalten und ob der User etwaige Fehlermeldungen bekommt. Zudem werden mithilfe dieser Cookies auch die Ladezeit und das Verhalten der Website bei verschiedenen Browsern gemessen.

Zielorientierte Cookies
Diese Cookies sorgen für eine bessere Nutzerfreundlichkeit. Beispielsweise werden eingegebene Standorte, Schriftgrößen oder Formulardaten gespeichert.

Werbe-Cookies
Diese Cookies werden auch Targeting-Cookies genannt. Sie dienen dazu dem User individuell angepasste Werbung zu liefern. Das kann sehr praktisch, aber auch sehr nervig sein.

Üblicherweise werden Sie beim erstmaligen Besuch einer Webseite gefragt, welche dieser Cookiearten Sie zulassen möchten. Und natürlich wird diese Entscheidung auch in einem Cookie gespeichert.

Wie kann ich Cookies löschen?

Wie und ob Sie Cookies verwenden wollen, entscheiden Sie selbst. Unabhängig von welchem Service oder welcher Website die Cookies stammen, haben Sie immer die Möglichkeit Cookies zu löschen, nur teilweise zuzulassen oder zu deaktivieren. Zum Beispiel können Sie Cookies von Drittanbietern blockieren, aber alle anderen Cookies zulassen.

Wenn Sie feststellen möchten, welche Cookies in Ihrem Browser gespeichert wurden, wenn Sie Cookie-Einstellungen ändern oder löschen wollen, können Sie dies in Ihren Browser-Einstellungen finden:

Chrome: Cookies in Chrome löschen, aktivieren und verwalten

Safari: Verwalten von Cookies und Websitedaten mit Safari

Firefox: Cookies löschen, um Daten zu entfernen, die Websites auf Ihrem Computer abgelegt haben

Internet Explorer: Löschen und Verwalten von Cookies

Microsoft Edge: Löschen und Verwalten von Cookies

Falls Sie grundsätzlich keine Cookies haben wollen, können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie immer informiert, wenn ein Cookie gesetzt werden soll. So können Sie bei jedem einzelnen Cookie entscheiden, ob Sie das Cookie erlauben oder nicht. Die Vorgangsweise ist je nach Browser verschieden. Am besten ist es Sie suchen die Anleitung in Google mit dem Suchbegriff “Cookies löschen Chrome” oder “Cookies deaktivieren Chrome” im Falle eines Chrome Browsers oder tauschen das Wort “Chrome” gegen den Namen Ihres Browsers, z.B. Edge, Firefox, Safari aus.

Wie sieht es mit meinem Datenschutz aus?

Seit 2009 gibt es die sogenannten „Cookie-Richtlinien“. Darin ist festgehalten, dass das Speichern von Cookies eine Einwilligung des Website-Besuchers (also von Ihnen) verlangt. Innerhalb der EU-Länder gibt es allerdings noch sehr unterschiedliche Reaktionen auf diese Richtlinien. In Deutschland wurden die Cookie-Richtlinien nicht als nationales Recht umgesetzt. Stattdessen erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie weitgehend in § 15 Abs.3 des Telemediengesetzes (TMG).

Wenn Sie mehr über Cookies wissen möchten und vor technischen Dokumentationen nicht zurückscheuen, empfehlen wir https://tools.ietf.org/html/rfc6265, dem Request for Comments der Internet Engineering Task Force (IETF) namens “HTTP State Management Mechanism”.

Rechte laut Datenschutzgrundverordnung

Ihnen stehen laut den Bestimmungen der DSGVO grundsätzlich die folgende Rechte zu:

  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Benachrichtigung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 19 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO)

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden.

Auswertung des Besucherverhaltens

In der folgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, ob und wie wir Daten Ihres Besuchs dieser Website auswerten. Die Auswertung der gesammelten Daten erfolgt in der Regel anonym und wir können von Ihrem Verhalten auf dieser Website nicht auf Ihre Person schließen.

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Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple in Kooperation mit warkly.de

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